Was ist Verhinderungspflege? 
Wenn ein Angehöriger oder eine andere Person die Pflege übernimmt, kann es sein, dass diese einmal nicht verfügbar ist – zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder einfach, um sich zu erholen. In solchen Fällen springt die
Verhinderungspflege ein.

Wer hat Anspruch?

  •       Ab Pflegegrad 2.
  •      Sofort nach Erteilung des Pflegegrades

 

Welche Leistungen gibt es?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten sofort.

 

Ab Juli 2025:

  •    Einführung des gemeinsamen Entlastungsbudgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
  •     3.539 € pro Jahr, flexibel nutzbar

 

Die Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder wochenweise genutzt werden.

Ein Vorteil: Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld voll weitergezahlt, bei täglich nicht mehr als 8 Stunden Verhinderungspflege.

Ganz praktisch:
Wenn Sie mal eine Pause brauchen oder Termine haben, können Sie Ihren Angehörigen über die Verhinderungspflege bei uns in die Betreuung geben. Die Kosten werden dann weitgehend von der Pflegekasse übernommen.

                                                                                                             

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!