Unsere Pflegeleistungen auf einen Blick:
Behandlungspflege nach §37 Abs. 2 SGB V
Die Behandlungspflege wird vom Hausarzt verordnet und
unabhängig vom Pflegegrad, nach Genehmigung durch die Krankenkasse bezahlt.
Zu den Leistungen zählen zum Beispiel:
- Medikamente herrichten und /oder verabreichen
- Blutdruck-, Blutzuckermessungen
- s.c. Injektionen (z.B. Insulin)
- s.c. Infusionen
- Wundverbände jeder Art
- Dekubitusbehandlungen
- Kompressionsverbände anlegen
- Kompressionsstrümpfe anziehen
- Portversorgung
- Medizinische Einreibungen
- Legen von Blasenkatheter (Mann/Frau)
Grundpflege nach SGB XI bei Pflegegrad 2-5
Diese Leistungen werden von der Pflegekasse bezahlt.
Grundpflegeleistungen:
- Ganz- und/oder Teilkörperwaschungen, Bäder, Duschbad
- An- und Auskleiden
- Hautpflege, Rasur
- Transfer, Mobilisation, Lagerung
- Hilfe bei Blasen- und Darmentleerung, Hilfe bei
Ausscheidungen, Stomaversorgung
- Mund-, Zahn- u. Prothesenpflege, Haarwäsche
- Hauswirtschaftliche Versorgung
§42a SGB XI- Jahresbetrag §§39/42 SGB
Bei einer Verhinderung der Pflegeperson wie z.B. bei Urlaub oder Krankheit, kann eine Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 beantragt werden. Das jährliche Verhinderungspflegebudget beträgt 3.539 € pro Jahr, flexibel und
SOFORT nutzbar.
Pflegeeinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI
Pflegeberatungen werden bei Erhalt von Pflegegeldleistungen mehrmals pro Jahr durch unsere Pflegekräfte durchgeführt.
Verlässliche Erinnerung an Beratungseinsätze
Damit Sie Ihre Geldleistungen der Pflegekasse ohne Unterbrechung erhalten, erinnern wir Sie rechtzeitig an die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze.
Unser Team meldet sich frühzeitig bei Ihnen und unterstützt Sie bei der Terminplanung –
unkompliziert und zuverlässig.
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI
Die Betreuungsleistung umfasst einen Betrag von 131,00 Euro pro Monat und wird nicht an den Versicherten ausbezahlt. Unter anderem können folgende Leistungen erbracht werden:
- Hauswirtschaftliche Leistungen
- Arztfahrten
- Einkaufsfahrten
- Beschäftigungs- und Betreuungsangebote
- Körperpflege nur bei Pflegegrad 1
Neu: Prophylaktische Mobililitätsstunde
Unser Einzugsgebiet:

Pflegedienst Harmonie – Ihr Partner für sichere Pflegeleistungen.
